Beratung / Honorar

Bei der Erstberatung werden die anstehenden Fragen und Probleme erläutert und kommentiert. Handelt es sich um einen einfachen Sachverhalt und ist kein Schriftwechsel erforderlich, können manche Angelegenheiten schon bei diesem Termin geklärt werden.
Sie werden von mir insbesondere über den voraussichtlichen Fortgang der Angelegenheit, über mögliche Alternativen und die entstehenden Kosten informiert. Die Kosten einer Erstberatung werden angerechnet, wenn Sie in absehbarer Zeit weitere Beratung benötigen sollten.
Die Kosten für eine Erstberatung wurden gesetzlich auf maximal 190,-- € zzgl. MwSt. begrenzt. Sollten diese Kosten nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, bereits vor der Erstberatung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe zu beantragen. Den Berechtigungsschein können Sie dann zum Termin bereits mitbringen. Eine Erstberatung dauert üblicherweise etwa eine Stunde.

Falls Sie die Kosten für einen Scheidungsantrag oder ein anderes gerichtliches Verfahren nicht selbst aufbringen können, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das hierfür erforderliche Formular können Sie sich ausdrucken und dieses ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Kopien der erforderlichen Belege (insbes. Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, die drei letzten Kontoauszüge, Bescheid der Agentur für Arbeit oder anderer Behörden, von denen Sie Zahlungen erhalten) bei mir abgeben.

Für eine erfolgreiche Beratung sind möglichst umfassende Informationen erforderlich, damit Ihr Problem zielgerichtet bearbeitet werden kann. Ich habe für Sie verschiedene Formulare vorbereitet, die Sie hier downloaden können. Nehmen Sie sich etwas Zeit, je genauer die Angaben sind, je besser für den erfolgreichen Fortgang.

Rechtsanwalt